Enthaftung für alle Führungskräfte im Falle eines Arbeitsunfalls
Sie sind Geschäftsführer und Gesellschafter an Ihrem Unternehmen?
Sie sind angestellter Geschäftsführer für den oder die Gesellschafter?
Sie sind angestellte Führungskraft, mit Budget und Weisungsbefugnis?
Wußten Sie schon: Vor dem Gesetz sind alle Genannten gleichgestellt, was Ihre persönlichen Haftungsrisiken im Falle eines Unfalles mit Personenschaden – dem sogenannten „Arbeitsunfall“ – betrifft. Die Mit-Haftung wird quasi kaskadenartig durch die disziplinarische Weisungskette nach unten weitergereicht. Grund genug, rechtzeitig für wirksame Enthaftung zu sorgen. Durch eine zuverlässig funktionierende, stabile und resiliente Arbeitsschutzorganisation!
Wie zuverlässig wirkt die Enthaftung für Sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufsfolgeerkrankung? Wie gut fängt Ihre Arbeitsschutzorganisation Sie auf?