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Häufig gegebene Antworten

Bestimmte Fragen werden immer wieder an uns gerichtet. Darum geben wir Ihnen hier gerne vorab ein paar kategorische Antworten. Soweit dies pauschal möglich ist. Ein definiertes Problem ist schon fast ein gelöstes Problem.

Gerne helfen wir Ihnen, paßgenaue Antworten auf Ihre Fragen und tragfähige Lösungen für Sie und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu finden.

Menschlich, pragmatisch, und ohne theoretische Paragraphenreiterei. Versprochen!

Die Gefährdungsbeurteilung: Zentrales Steuerungsinstrument!

Wer macht die Gefährdungsbeurteilung?

Der Unternehmer. So steht´s im Gesetz. Da Arbeitsschutz einerseits eine strategische Führungsaufgabe, andererseits ein unternehmerisches Nebenthema ist, kann und sollte der Unternehmer sich hierzu beraten lassen. So steht´s ebenfalls im Gesetz (§ 6 ASIG, §§ 3-6 ArbSchG, § 3 BetrSichV, § 3 DGUV-V1).

Die inhaltliche Durchführung und Ausarbeitung im Entwurf von Gefährdungsbeurteilungen ist seit vielen Jahren unsere Kernkompetenz, auf die unsere Kunden vertrauen.

Welche Bedeutung hat eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine sehr zentrale! Denn die sorgfältig erstellte, vollumfängliche und laufend aktualisierte Gefährdungeburteilung ist nicht nur ein Instrument zum Nachweis der Erbringung aller Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz. Sie kann darüberhinaus als zentrales Instrument im Arbeitsschutz, und wirkmächtiges Kontroll- und Steuerungsinstrument im modernen Management komplexer Betriebszusammenhänge verstanden werden.

Vertrauen Sie auf unsere nachgewiesene Kompetenz auf diesem Sektor.

Muß wirklich für jedes Werkzeug eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen?

Nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): Prinzipiell ja! Man beginnt mit den offensichtlichsten Gefährdungsmomenten, und begrenzt zunächst die größten Risiken. Meist kommen dabei Produktionsmaschinen, der innerbetriebliche Transport, Robotik, Gefahrstoffe, etc. zuerst dran! Entscheidend ist die Identifizierung und korrekte Anwendung des hier geltenden Bewertungsverfahrens. Bei vergleichbaren Werkzeugen und Arbeitsmitteln reicht selbstverständlich eine einmalige Dokumentation der Bewertung.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung!

Muß wirklich für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen?

Grundsätzlich nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): ja! Vernünftigerweise beginnt man dabei mit den gefährlicheren Tätigkeiten, und begrenzt zunächst die größten Risiken. Meist kommt dabei die Arbeit an Produktionsmaschinen, Teilnahme am innerbetrieblichen Verkehr, etc. zuerst dran! Entscheidend ist auch hier die Identifizierung und korrekte Anwendung des Bewertungsverfahrens.

Dies ist unsere Schlüsselkompetenz, hier profitieren Sie am meisten von unserer Beratungsleistung.

Wie müssen wir bei der Gefährdungsbeurteilung vorgehen?

Grundsätzlich können Gefährdungen arbeitssystembezogen bewertet werden, oder tätigkeitsbezogen, oder anlaßbezogen. Bei jeder Analyse sollte immer nach dem Schema des Unfall-Erklärungsmodells vorgegangen werden, denn dies bietet die größte Wahrscheinlichkeit, wirklich alle denkbaren Gefährdungsmomente und deren inhärente Risiken zu identifizieren. Entscheidend ist bei der Bewertung die Anwendung des hier jeweils geltenden Bewertungsverfahrens.

In dieser Methodik sind wir speziell geschult und erfahren, und darin liegt der größte Wert unserer Beratung für Sie.

Unternehmerpflichten und -Rechte: Schutz vor Haftungsfolgen

Trage ich als angestellte Führungskraft im Falle eines Unfalles Mithaftung?

Das Innehaben von Unternehmerpflichten ist nicht abhängig von einer etwaigen Beteiligung am Unternehmen, sondern wird nach ständiger Rechtsprechung daran gemessen, ob Sie

  • disziplinarische Weisungsbefugnis über andere Mitarbeiter haben, und ob Sie
  • über ein Budget verfügen.

Dies allein kann als entscheidend angesehen werden, ob Sie als angestellte Führungskraft auch in der Mithaftung im Sinne der unternehmerischen Fürsorgepflicht und Garantenstellung gegenüber Ihren Mitarbeitern stehen. Und somit, ob eine Strafverfolgungsbehörde Sie vor dem Gesetz als Unternehmer betrachten wird.

Ob Ihnen das Unternehmen Pflichten zusätzlich zum Vertrag schriftlich übertragen hat oder nicht, ist dabei nach unserer Erfahrung für die aufsichtführenden Behörden und bei etwaigen forensischen Untersuchungen von nachgeordnetem Interesse.

Wer führt die Unterweisungen durch?

Der Unternehmer. So steht´s im Gesetz. Fachlich kann er sich hierbei unterstützen lassen – durch die beratende Sicherheitsfachkraft, oder andere Fachleute. Entscheidend ist neben dem fachlichen Inhalt, daß die formalen Aspekte der Unterweisung korrekt ausgeführt und dokumentiert werden (§ 12 ArbSchG, §6 ArbStättV, §4 DGUV-V1).

Gerne unterstützen wir Sie regelmäßig hierbei, fachlich und methodisch.

Wer erstellt Betriebsanweisungen?

Der Unternehmer. So steht´s im Gesetz. Fachlich kann er sich hierbei unterstützen lassen – durch die beratende Sicherheitsfachkraft, oder andere Fachleute. Entscheidend ist neben dem fachlichen Inhalt, daß die Betriebsanweisung als beschlossene Schutzmaßnahme auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erstellt, und vom weisungsberechtigten Vorgesetzen unterschrieben wird.

Arbeitsschutz-Ausschuß-Sitzungen (ASA) : Brauchen wir das?

Das kommt drauf an. Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) soll in jedem Betrieb mit 20 oder mehr Beschäftigten ein Arbeitsschutz-Ausschuß gebildet werden. Dieser soll regelmäßig, mindestens einmal vierteljährlich, zusammentreten.

Unsere Erfahrung zeigt, daß die regelmäßige Durchführung von ASA-Sitzungen in größeren Betrieben schon nach kurzer Zeit sehr tragfähige Ergebnisse erbringt und die Menge umgesetzter Maßnahmen mit der gemiensamen Lernkurve im Führungsteam enorm ansteigt.

Arbeitsschutz-Ausschuß-Sitzungen (ASA): Wie geht das?

Einfacher, als Sie denken. Entscheidend ist der gemeinsame Wille. Gerne planen, moderieren und protokolieren wir Ihre regelmäßigen ASA Sitzungen gemeinsam mit Ihnen. Eine für alle Beteiligten transparente Agenda und klare Protokolle kommen der Qualität der erzielten Ergebnisse und dem gegenseitigen Vertrauen der Führungskräfte im Unternehmen schon mittelfristig sehr zugute.

Denn erfahrungsgemäß führt die regelmäßige Anwesenheit eines neutralen Externen zu mehr Verbindlichkeit, Versachlichung und Professionalität im gemeinsamen Umgang mit manchmal schwierigen Themen.

Wie ist das mit dem Arbeiten im „Home Office“?

Mit Ausrufung der „Pandemie“ plötzlich ein Thema, und durch die anfängliche Unklarheit der Verordnungen ein unserer Meinung nach juristisch immer noch sehr „heißes Eisen“! Denn: Für das Arbeiten in den eigenen Räumen („Zuhause“) gelten seit 2004 die Regelungen des §2 Abs. (7) „Telearbeitsplätze“ der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Daran hat sich nichts grundlegendes geändert.

Gern beraten wir Sie detailliert auch hierzu im Rahmen unseres gemeinsamen Vertrages.

Wir haben noch garnichts zum Thema Arbeitsschutz, wie sollen wir anfangen?

Am besten möglichst bald! Und dann nach dem PARETO-Prinzip: Die größten Gefährdungsmomente und höchsten Risiken zuerst entschärfen. Im Falle eines Unfalles entfaltet nur die zum Unfallzeitpunkt vorhandene Dokumentation eine haftungsrechtliche Schutzwirkung. Die gute Botschaft: Wo noch nichts gemacht wurde, ist auch noch nichts vermurkst und kein Frustration mit dem Themenfeld verankert.

Wir helfen Ihnen gern beim effektiven Einstieg in ein spannendes und fruchtbares Arbeitsfeld.

Umgang mit Aufsichtsbehörden: Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht

Auflagen der Berufsgenossenschaft: Müssen wir das machen?

Grundsätzlich: Ja! Doch bitte betrachten Sie die Berufsgenossenschaften als Ihren Vertragspartner und damit als Ihren Verbündeten. Und nicht als Gegner! Die Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie das unternehmerische Risiko aller Personenschäden. Im Gegenzug wird die Einhaltung der Versicherungsbedingungen erwartet (ganz wie im Vertragsrecht).

Wir erläutern Ihnen diese Sachverhalte bei einer Schulung Ihrer Führungskräfte ausführlich und eingängig.

Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft kommt?

Ruhig bleiben. Höflich und kooperativ auftreten. Nicht diskutieren. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen nehmen wir auf Wunsch gerne an diesen Terminen teil, um Ihnen den Rücken zu stärken.

Solche gemeinsamen Gespräche verlaufen mit uns in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre, und führen zu zufriedenstellenden Ergebnissen für beide Parteien.

Hilfe, wir haben schon Post mit Fristsetzung bekommen!

Gut! Dann wissen wir schonmal, was die wollen.

Gerne helfen wir bei der Suche nach praktikablen Lösungen, und deren Umsetzung.

Organisation und Technik

Welche Betreuung brauchen wir, um DGUV-V2 konform zu sein?

Die am besten zu Ihren Anforderungen Passende! Die DGUV-V2 bietet im Anhang ein Berechnungsschema zur Ermittlung der Einsatzzeiten. Dieses kann und sollte zur Ermittlung der erforderlichen Einsatzzeiten herangezogen werden, ersetzt jedoch unseres Erachtens nicht das individuell abgestimmte Angebot und die auf Ihren Bedarf angepaßte Vertragsgestaltung.
Sprechen Sie uns gerne an!

Was kostet uns der Arbeitsschutz?

Engagement im Arbeitsschutz mag erstmal als eine lästige Zusatzaufgabe und teure Investition erscheinen. Es zahlt sich mittel- und langfristig jedoch, kaufmännisch als nichtbilanzierbarer Gewinn benannt, sehr viel renditestärker aus, als viele andere unternehmerische Investitionen.

Was kostet es Sie, wenn Sie nicht in professionellen Arbeitsschutz investieren?

Wir verwenden Gefahrstoffe, was ist zu beachten?

Grundsätzlich immer das Prinzip der Hierarchie von Rechtsnormen: Zuerst das Chemikaliengesetz (ChemG), dann die Gefahrstoff-Verordnung, danach alle mitgeltenden technischen Regeln und Normen.

Um überhaupt einen Überblick über Umfang und Ausmaß aller weiteren Schrite zu erhalten, empfehlen wir die Anlage eines Gefahrstoffkatasters als sinnvollen Einstieg in das Thema.

Unzufrieden mit der derzeitigen Sicherheitsfachkraft?

Wie in allen Kooperationsfeldern kann es vorkommen, daß eine Partei mit der erwarteten Leistung der anderen Partei nicht zufrieden ist. Ungeachtet der vielschichtigen Gründe sollte so eine Situation zunächst auf der vertraglichen Ebene geklärt sein. Manchmal ist auch eine interne, betriebszugehörige Sicherheitsfachkraft fachlich und / oder menschlich mit der Aufgabe überfordert. Oft mangelt es auch an zeitlichen Ressourcen, weil der Betreffende zusehr mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben gefordert ist. Oder es fehlt die erforderliche Neutralität, weil der gleiche Mensch an anderer Stelle in das Geflecht innerbetrieblicher Zielkonflikte verstrickt ist.

Über eine Neuausrichtung des Themas unter Berücksichtigung all dieser systemischen Aspekte sprechen wir gern mit Ihnen. Ihr Unternehmen wäre nicht das erste.

Wir haben sehr spezielle Maschinen, Anlagen und Prozesse – können Sie das überhaupt?

Natürlich sind Sie der Spezialist für Ihre Prozesse. Wir kommen mit „unverbrauchten Augen“ und ergänzen Ihr KnowHow durch unsere Methodenkompetenz zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung Ihrer Arbeitssysteme drumherum.

Arbeitssicherheit ist Teamsport. Immer!

Ein erstes Vor-Gespräch führen wir telefonisch mit Ihnen.
Anschließend lassen wir uns gern von Ihnen zeigen, was Ihr Unternehmen so besonders macht.
Damit entsteht die Basis für unsere Zusammenarbeit.
Klingt das gut?
Jetzt Telefon-Termin vereinbaren!

weißhuhn & collegen

Dipl. Hyd. Markolf Weißhuhn

Ja, ich will den Termin!