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Was uns bei der Gefährdungsbeurteilung von anderen unterscheidet

…ist die Tiefe unseres Verständnisses. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument im gewerblichen Arbeitsschutz. Von diesem Dokument gehen alle weiteren Maßnahmen im Betrieb aus. Darum beginnt man üblicherweise mit dem Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung, bevor man sich u.U. in weiteren partiellen Lösungen und singulären Teilschritten verliert.

Bei der Form einer Gefährdungsbeurteilung sind keine Vorgaben gegeben. Bei der Struktur einer Gefährdungsbeurteilung dagegen sehr wohl. Wir stellen Ihnen diese gesetzlich definierte Struktur der Gefährdungsbeurteilung hier kurz in ihrem wesentlichen Charakteristikum vor.

Wie Sie mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung das unternehmerische Haftungsrisiko minimieren

Nur wenn Sie Ihre Arbeitssysteme und die damit inhärent verbundenen Gefährdungen und Gesamtrisiken ganz genau kennen, können Sie diesen Risiken adäquat begegnen.

  • Technisch
  • organisatorisch
  • personenbezogen, und
  • persönlich verhaltensbezogen.

Das dokumentieren Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Versicherungspolice zur Haftungsablösung bei Personenschäden

…die Sie selber schreiben.

Und nur mittels der Gefährdungsbeurteilung als dem zentralen Steuer- und Planungsinstrument im Arbeitsschutz läßt sich Ihr unternehmerisches Haftungsrisiko auf ein akzeptables Maß begrenzen.

„Ein Genie ist, wer Durchschnittliches vollbringt, während alle um ihn herum den Kopf verlieren.“

(Napoleon Bonaparte)

Analyse, Bewertung, Beratung, Unterstützung: So geht Gefährdungsbeurteilung

Die nachstehend beschriebenen vier Hauptschritte beim Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung leiten sich direkt aus den Haupt-Rechtsnormen im Arbeitsschutz ab, insbesondere dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, der DGUV Vorschrift 1 , der TRBS 1111 (Technische Regel für Betriebssicherheit) und der ASR V3.
1) Die Analyse von Gefährdungen erfordert das geschulte Auge und die sorgfältige Gesamt-Wahrnehmung im Arbeitsssystem, möglichst unter Regelbedingungen.

2) Fachkundige Beratung bei der Bewertung der Risiken ist für den Unternehmer meist unerläßlich, denn hierbei werden erfahrungsgemäß auch von Fachkollegen methodologisch und damit rechtlich hoch relevant die häufigsten und gravierendsten Fehler gemacht.

3. Die Definition von Schutzzielen ist dagegen relativ einfach, denn diese ergeben sich zumeist aus der Anwednung des jeweiligen Risiko-Bewertungsverfahrens.

4. Die Auswahl von Schutzmaßnahmen und kompetente Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Risikobegrenzung, sowie weiterhin fortlaufende Wirkungskontrolle und ggf. weitere Schritte führen in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozeß beim Arbeitsschutz.

Damit geht Wachstum des Bewußtseins, Entwicklung von gesunder Selbst-Wirksamkeit und Handlungskompetenz bei allen Beteiligten einher. Eine Sicherheitskultur im Unternehmen entsteht damit wie von selbst, wenn diese elementaren Schritte verstanden und regelmäßig vollzogen werden.

Hier die vier Schritte zum Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung nochmals im Einzelnen:

1. Gefährdungen ermitteln = Analyse

Die sorgfältige Analyse aller vorhandenen Gefährdungen steht immer an erster Stelle.
Verhältnisprävention ist der Einstieg in den Prozeß.
Verhaltensprävention ist die nächste Ausbaustufe: Arbeitsschutz "Next Level".
Profitieren Sie von unserem soliden Methodenwissen uns unserer langjährigen Erfahrung.

2. Gesamtrisiko ermitteln = Bewertung

Es folgt die genaue Bewertung des Gesamtrisikos, unter Anwendung der hierfür jeweils geltenden Bewertungsverfahren.
Hierbei werden, selbst von sogenannten "Experten", die meisten Fehler gemacht.
Unsere individuell auf der Analyse Ihrer Arbeitssysteme, Maschinen, Anlagen und Verfahren basierenden Gefährdungsbeurteilungen werden von Unfallversicherungsträgern ausdrücklich gelobt.

3. Schutz-Ziele definieren: Beratung

Die Definition von Schutz-Zielen ergibt sich in den allermeisten Fällen von ganz allein aus der Anwendung der jeweiligen Bewertungsverfahren. In Vorschriften, Technischen Regeln, Normen anderer Regelsetzer und berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen sind die Mindest- und Optimierungs-Ziele beschrieben, die in Bezug auf die jeweiligen Gefährdungen oder Belastungsfaktoren eingehalten oder unterschritten werden müssen.

4. Schutz-Maßnahmen ableiten: Auf Umsetzung hinwirken

Fachkundige Beratung bei der Auswahl, und kompetente Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Risikobegrenzung. Laufende Wirkungskontrolle und ggf. weitere Schritte ergeben einen kontinuierlichen Verbesserungsprozeß beim Arbeitsschutz.
Damit geht Wachstum des Bewußtseins bei allen Beteiligten einher. Eine Sicherheitskultur im Unternehmen entsteht damit wie von selbst.

Wie Sie mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung das unternehmerische Haftungsrisiko minimieren

Wie wir oben ausgeführt haben:

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Versicherungspolice des Unternehmers zur Haftungsablösung bei Personenschäden

Diese Erkenntnis ist so elementar, daß wir uns an dieser Stelle erlauben, sie zu wiederholen.

Denn: Nur mittels der Gefährdungsbeurteilung als dem zentralen Steuer- und Planungsinstrument im Arbeitsschutz läßt sich Ihr unternehmerisches Haftungsrisiko auf ein akzeptables Maß begrenzen.

Es macht daher sehr viel Sinn, daß Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung sehr genau kennen. Denn

die Gefährdungsbeurteilung ist ein Unternehmer-Dokument

und der Innehaber muß nötigenfalls in der Lage sein, dieses Dokument vor Gericht zu verteidigen. Darum

ist die Gefährdungsbeurteilung auch Ihr wichtigstes Schutzinstrument gegen unternehmerische Haftungsrisiken bei Personenschäden.

Darum machen wir die Gefährdungsbeurteilung miteinander. Unter Einbeziehung aller betreffenden Mitarbeiter, die fachliche Kompetenz und eigene praktische Erfahrung zum jeweiligen Arbeitsssystem, Prozeß oder Arbeitsmittel beitragen können. Merke:

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Team-Sport!

Lassen Sie uns ein Team bilden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie uns im Team haben wollen.

„Ein Genie ist, wer Durchschnittliches vollbringt, während alle um ihn herum den Kopf verlieren.“

(Napoleon Bonaparte)

Ein erstes Gespräch führen wir auf Geschäftsführer-Ebene mit Ihnen.
Anschließend lassen wir uns gern von Ihnen zeigen, was Ihr Unternehmen so besonders macht.
Dann sprechen wir über unsere Zusammenarbeit.
Klingt das gut? Dann jetzt Termin vereinbaren!

weißhuhn & collegen

Dipl. Hyd. Markolf Weißhuhn

Ja, ich will den Kontakt!