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Ihr Risiko ist unser Job!

Sie sind Geschäftsführer und Gesellschafter an Ihrem Unternehmen?
Sie sind angestellter Geschäftsführer für den oder die Gesellschafter?
Sie sind angestellte Führungskraft, mit Budget und Weisungsbefugnis?

Wußten Sie schon: Vor dem Gesetz gelten Sie alle gleich, was Ihre persönlichen Haftungsrisiken im Falle eines Unfalles mit Personenschaden – dem sogenannten „Arbeitsunfall“ – betrifft. Die Mit-Haftung wird quasi kaskadenartig durch die disziplinarische Weisungskette nach unten weitergereicht.

Wie zuverlässig ist die Risikominimierung für alle Mithaftenden bei Arbeitsunfällen und Berufsfolgeerkrankungen in Ihren unternehmerischen Strukturen verankert?

Ihre Unternehmerpflichten als Führungskraft

Haben Sie eine Führungsposition inne?

Dann wird Sie das Folgende interessieren: Der Gesetzgeber sieht jeden Mitarbeiter, der eine disziplinarische Führungsposition bekleidet, automatisch als Unternehmer an.

Wirksam ergibt sich dies, auch ohne explizite Übertragung von Unternehmerpflichten, allein schon aus Ihrem Anstellungsvertrag.

Kennen Sie die Grundlage für diesen Sachverhalt, und die Botschaften der wichtigsten hier geltenden Gesetze?

Lassen Sie uns in Ruhe darüber sprechen.

Ihre zweifache Motivation

  • Unternehmerpflichten im Bereich Prävention und
  • damit verbundene Haftungsrisiken.

Zwei gute Gründe, als Führungskraft eine hohe persönliche Motivation im Bereich Arbeitsschutz zu haben.

Auch wenn Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein unternehmerisches Nebenthema ist, hier unser Vorschlag: Lassen Sie uns gemeinsam eine verbindliche Arbeitsschutzorganisation errichten, die als fester Bestandteil in allen Ihren unternehmerischen Prozessen verankert ist.

Dabei gilt es zunächst immer, präventiv tätig zu sein, und Unfälle zu verhindern. Denn wer will schon, daß seine Mitarbeiter und Kollegen verunglücken und als wertvolle Fachkräfte ausfallen?

 

Doch um fair zu sein:

Selbst bei aller Sorgfalt lassen sich Unfälle niemals zu 100% sicher ausschließen. Darum sollten Sie jetzt schon aktiv werden, um im Fall der Fälle haftungsrechtlich möglichst weit auf sicherem Terrain zu stehen.

Denn abgesehen vom menschlichen Leid für den Betroffenen und seine Familie, und dem betrieblichen Folgeschaden durch den Ausfall des verunfallten Kollegen:

Rein kommerziell betrachtet, ist ein Arbeitsunfall ein oftmals sehr teurer Versicherungsschaden. Entsprechend häufig wird so ein Ereignis im Nachgang auch unabhängig von den zuständigen Unfallversicherungsträgern seitens der Strafverfolgungsbehörden forensisch untersucht.

Wie ist das bei Ihnen? Wie sieht Ihre Dokumentation zum gesetzlichen Arbeitsschutz aus?

 

Ein erstes Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen findet auf Geschäftsführer-Ebene statt. Anschließend lassen wir uns gern von Ihnen zeigen, was Ihr Unternehmen so besonders macht.
Dann sprechen wir miteinander, wie unsere künftige Unterstützung für Sie aussehen könnte.
Klingt das vernünftig? Dann laden wir Sie ein, jetzt den ersten Schritt zu tun.