Wie wir oben ausgeführt haben:
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Versicherungspolice des Unternehmers zur Haftungsablösung bei Personenschäden
Diese Erkenntnis ist so elementar, daß wir uns an dieser Stelle erlauben, sie zu wiederholen.
Denn: Nur mittels der Gefährdungsbeurteilung als dem zentralen Steuer- und Planungsinstrument im Arbeitsschutz läßt sich Ihr unternehmerisches Haftungsrisiko auf ein akzeptables Maß begrenzen.
Es macht daher sehr viel Sinn, daß Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung sehr genau kennen. Denn
die Gefährdungsbeurteilung ist ein Unternehmer-Dokument
und der Innehaber muß nötigenfalls in der Lage sein, dieses Dokument vor Gericht zu verteidigen. Darum
ist die Gefährdungsbeurteilung auch Ihr wichtigstes Schutzinstrument gegen unternehmerische Haftungsrisiken bei Personenschäden.
Darum machen wir die Gefährdungsbeurteilung miteinander. Unter Einbeziehung aller betreffenden Mitarbeiter, die fachliche Kompetenz und eigene praktische Erfahrung zum jeweiligen Arbeitsssystem, Prozeß oder Arbeitsmittel beitragen können. Merke:
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Team-Sport!
Lassen Sie uns ein Team bilden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie uns im Team haben wollen.
„Ein Genie ist, wer Durchschnittliches vollbringt, während alle um ihn herum den Kopf verlieren.“
(Napoleon Bonaparte)