WER ALS SICHERHEITSFACHKRAFT BETRIEBSANWEIUNGEN SCHREIBT, HAT SEINEN JOB NICHT VERSTANDEN !
…oder das ASIG nicht gelesen (Letzteres bedingt das Erstere).
Warum ist das so?
Weil er sich in seiner gesetzlich klar definierten Eigenschaft verbiegen und mißbrauchen läßt von Führungskräften, die nicht in der lage oder willens sind, ihren Mitarbeitern verbindliche Anweisungen zu geben. Denn nichts anderes ist eine Betriebsanwisung: Verschriftlichter Ausdruck einer disziplinarisch verbindlichen Anweisung. Für den sicheren Umgang mit einem bestimmten Arbeitsmittel oder Gefahrstoff so, und nicht anders, zu handeln. Wer meint, das wegdelegieren zu können, , gehört nicht in eine Führungspositio! Simple as that.
Derlei Bequemlichkeit signalisiert nicht nur beio beiden hier angesprochenen Positionen ein falsch verstandenes Berufsbild und fehlendes Rollenverständnis innerhalb des Betriebes. Sondern läßt darüberhinaus auch ggf. weitergehende Schlüsse auf das eigene professionelle Selbstverständnis – evtl. auch das Selbstwertgefühl? – zu. Und zwar von beiden Parteien! SiFa´s, die Anweisungen geben – und das auch noch schriftlich nachweisbar! – übernehmen freiwillig die Unternehmerrolle. Mitsamt der vollen potentiellen Mithaftung. Straftrechtlich, zivilrechtlich, und im worst case am Schluß auch noch privatrechtlich. Darum mein dringlicher Rat: Lassen Sie das besser bleiben. *1)
Oft werden die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft völlig falsch verstanden – nicht zuletzt von ihnen selbst
Der Betreibsleiter eines städtischen Eigenbetriebes, der schon im ersten Vorstellungsgespräch zur Anbahnung einer etwaigen Angebotsphase darüber jammert, daß er zum Erstellen einer Betriebsanweisung drei Stunden brauche, und sich hierbei Entlastung durch die künftige externe SiFa wünsche, der bekommt von mir kein Angebot. Sorry, Mann, beauftragen Sie lieber einen technischen Fachredakteur. Editierbare Vorlagen für Betriebsanweisungen gibt´s auf jeder BG-Website zuhauf.
SiFa´s, die sich solche Aufgaben „aufdrücken“ lassen, beschädigen, meist ohne es zu wollen oder zu wissen, die Führungskultur Ihres Unternehmens. Wer als Chef nicht in der Lage ist, die Herstellerdokumentation eines gebrauchsfertig gelieferten Arbeitsmittels zu überfliegen, und die drei bis sieben Sätze zum sicheren Gebrauch da herauszulesen – sorry, wie will der seinen Leuten ihre Arbeit erklären? Geschweige denn, wie diese nicht nur fachgerecht, sondern auch sicher auszuführen ist? Ein solches Verhalten wird im Streitfalle schwer zu verteidigen sein.
Was die SiFa hier unterstützend tun kann, vor allem bei komplexeren Arbeitsmitteln, wie z. B. Maschinen, Anlagen, verketteten Systemen, ganzen Be- und Verarbeitungsstraßen: Im Sinne der GBU die Systeme z. B. nach real anzutreffenden, von den Kollegen besetzten Arbeitssystemem untergliedern. Und diese dann einzeln, eine nach der anderen, bewerten. Sodaß am Ende Vorschläge für die wesentlichen inhaltlichen Aspekte der Betriebsanweisung für dieses jeweilige, einzelne Arbeitssystem dabei herauskommen. Das ist für den Werker oder Maschinenbediener anschaulich, übersichtlich, verstehbar, begreifbar, und umsetzbar. Und: Es hält voraussichtlich jeder behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung stand.
Und: Über eine solche Arbeitsweise der SiFa freut sich jeder Chef, wenn er auf dciese Weise fachlich und methodologisch unterstützt wird. Wir sind inzwischen ziemlich gut darin, diese Schlüsselsätze in Herstellerdokumentationen zu finden, zu interpretieren und umsetzen zu helfen.
Wie sehen Sie das? Als Kollege? Als Mitarbeiter? Als Führungskraft?
*1) Dies stellt keine Rechtsberatung dar; eine solche ist den einschlägigen, zugelassenen Berufsgruppen vorbehalten.
