Essentials:
Viel zu viele Sicherheitsfachkräfte (SiFas) lassen sich in ihrer gesetzlich klar definierten Rolle verbiegen und „missbrauchen“. Wenn es um das Thema Betriebsanweisungen schreiben und die eigentlichen Aufgaben der SiFa geht, wird die gesetzliche Rolle oft völlig verfälscht. Und zwar von Führungskräften, die entweder nicht in der Lage oder schlicht nicht willens sind, ihren Mitarbeitern verbindliche Anweisungen zu geben.
Wer als Sicherheitsfachkraft Betriebsanweisungen schreibt, hat seinen Job nicht verstanden!
…oder das ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) nicht gelesen. Letzteres bedingt unweigerlich das Erstere.
Warum ich das so drastisch formuliere? Machen wir uns nichts vor: Eine Betriebsanweisung ist der verschriftlichte Ausdruck einer disziplinarisch verbindlichen Anweisung. Sie legt fest, wie mit einem bestimmten Arbeitsmittel oder Gefahrstoff umzugehen ist – so und nicht anders. Wer meint, diese ureigene Führungsaufgabe wegdelegieren zu können, gehört schlichtweg nicht in eine Führungsposition. Simple as that.
Ein falsch verstandenes Berufsbild – mit fatalen Haftungsrisiken
Diese Bequemlichkeit signalisiert auf beiden Seiten ein grundlegend falsches Rollenverständnis innerhalb des Betriebes. Es lässt tief blicken, was das eigene professionelle Selbstverständnis und vielleicht sogar das Selbstwertgefühl angeht. Werkleiter, Produktionsleiter und Geschäftsführer sollten sich hier an die eigene Nase fassen. Die Leitfrage ist ganz einfach: Wer hat hier die Weisungsbefugnis, organisatorisch und vor allem: Disziplinarisch?
Das Problem dabei: SiFas, die Anweisungen geben – und das auch noch schriftlich nachweisbar durch das Formulieren der Dokumente –, übernehmen freiwillig die Unternehmerrolle. Und damit die volle potenzielle Haftung. Strafrechtlich, zivilrechtlich und im worst case am Schluss sogar privatrechtlich.
Mein dringlicher Rat an alle Kollegen: Lassen Sie das besser bleiben! (Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar; eine solche ist den einschlägigen, zugelassenen Berufsgruppen vorbehalten).
Warum das Erstellen von Betriebsanweisungen keine SiFa-Aufgabe ist
Oft werden die Aufgaben der SiFa beim Betriebsanweisungen schreiben völlig falsch verstanden – und das nicht zuletzt von den Sicherheitsfachkräften selbst.
Erst kürzlich erlebte ich das Paradebeispiel: Der Betriebsleiter eines städtischen Eigenbetriebes jammerte schon im ersten Vorstellungsgespräch zur Angebotsbahnung darüber, dass er zum Erstellen einer einzigen Betriebsanweisung drei Stunden brauche. Er wünschte sich hierbei „Entlastung“ durch die künftige externe SiFa.
Meine Reaktion? Der Mann bekommt von mir kein Angebot. Sorry, beauftragen Sie in diesem Fall lieber einen technischen Fachredakteur. Editierbare Vorlagen für Betriebsanweisungen gibt es auf jeder BG-Website zuhauf.
SiFas, die sich solche Aufgaben aufdrücken lassen, beschädigen – meist ohne es zu wissen – die Führungskultur des Unternehmens. Wer als Chef, Niederlassungsleiter oder Lagerleiter nicht in der Lage ist, die Herstellerdokumentation eines gebrauchsfertig gelieferten Arbeitsmittels zu überfliegen und die drei bis sieben wesentlichen Sätze zum sicheren Gebrauch herauszulesen: Sorry, wie will der seinen Leuten überhaupt ihre Arbeit erklären? Geschweige denn, wie diese fachgerecht und sicher auszuführen ist? Ein solches Einknicken der Führungskraft wird im Streitfalle vor Gericht schwer zu verteidigen sein.
Wie eine rechtskonforme und dennoch verbindliche Unterstützung aussieht
Heißt das, die SiFa lehnt sich zurück und tut nichts? Absolut nein. Aber sie arbeitet methodisch und beratend, anstatt den Ghostwriter für die Linie zu spielen. Rechtskonformität erreichen Sie nicht durch Delegation, sondern durch Fachberatung.
Was die SiFa vor allem bei komplexeren Arbeitsmitteln (wie Maschinen, Anlagen oder verketteten Systemen) unterstützend tun kann und mustergültig umsetzt:
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Strukturierung nach Systemen: Im Sinne der Gefährdungsbeurteilung (GBU) untergliedern wir die komplexen Anlagen nach real anzutreffenden, von den Mitarbeitern besetzten Arbeitssystemen.
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Schritt-für-Schritt-Analyse: Die in den Arbeitssytemen vorkommednen bzw. von den Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen werden erfaßt.
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Bewertung: Die damit im Zusammenhang auftretenden Risiken werden dann einzeln und summarisch bewertet.
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Inhaltliche Zuarbeit liefern: Am Ende stehen fundierte Vorschläge für die wesentlichen inhaltlichen Aspekte der Betriebsanweisung für dieses jeweilige, einzelne Arbeitssystem oder Arbeitsmittel.
Das ist für den Werker oder Maschinenbediener anschaulich, übersichtlich, verstehbar, begreifbar und umsetzbar. Und ganz nebenbei sichert dieser Weg eine hohe Rechtliche Verbindlichkeit der Anweisung. Zudem hält das Ergebnis aufgrund seiner rechtlichen Konformität voraussichtlich jeder behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung stand.
Über eine solche Arbeitsweise freut sich am Ende auch jeder Chef, Betriebsleiter oder Personalleiter. Weil er auf Augenhöhe fachlich und methodologisch unterstützt wird, statt aus der Verantwortung entlassen zu werden. Wir als Experten sind inzwischen extrem gut darin, diese entscheidenden Schlüsselsätze in den Herstellerdokumentationen zu finden, zu interpretieren und bei der Umsetzung zu helfen.
Ihre Meinung zählt: Wer zieht die Linie?
Wie sehen Sie das?
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Als Kollege aus der Arbeitssicherheit: Lassen Sie sich noch als Schreibstube missbrauchen?
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Als Mitarbeiter: Sind die Anweisungen bei Ihnen im Betrieb klar verständlich?
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Als Führungskraft: Übernehmen Sie noch selbst die Verantwortung für Ihr Team?
Kontaktieren Sie mich direkt über das Kontaktformular für ein echtes, rechtskonformes Arbeitsschutz-Konzept auf Augenhöhe.