Neulich beim Kunden: Die Gewerbeaufsicht kündigt ihren Besuch im Unternehmen an. Oh Schreck, eine Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde! Was sollen wir tun?
Klingt schlimmer, als es ist.
Aber: Postalisch tagesgleich sowohl angekündigter Besuch von der Gewerbeaufsicht, als auch durch den Unfallversicherungsträger? Das heißt von BEIDEN für die Überwachung des Unternehmens bezüglich der geforderten Maßnahmen im Arbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörden, das soll erklärtermaßen purer Zufall sein? Ja ne, is´ klar…
Es gab im Unternehmen keinen bekannten, erkennbaren Anlaß. Also vielleicht eine anonyme Anschwärzung seitens Dritter? Egal, die genauen Anlässe erfährt man ohnehin nie. Man muß derlei Verwaltungsakte genau so als das nehmen, was sie sind: Routine.
Die Behörde macht einfach ihren Job
Und da Machen wir mit! Für unseren Kunden, zur Entlastung, Beruhigung, und professionellen Moderation.
- Den Kunden erstmal beruhigt und bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen bei diesem Verwaltungsakt beraten
- Den Kunden sorgfältig gebrieft
- Die vorhandenen Unterlagen durchgegangen, einiges kontrolliert und ergänzt, soweit in der Kürze der Zeit möglich
- Das Setting für den Besuch vorbereitet und gestaltet.
Und dann ist der Termin. Abwarten, höflich zuhören – und miteinander lernen. Das Gespräch und die anschließende Betriebsbesichtigung verlaufen daher über die Dauer von zwei Stunden sehr entspannt.
Am Ende hat sich der Herr sichtlich zufrieden verabschiedet.
Klar, Post mit diversen Mängelpunkten wird kommen. Großteils Lappalien. Das müssen die. Das geht garnicht anders. Die wissen das, wir wissen das, der Kunde weiß das – und die wissen, daß wir das wissen.
So geht das Spiel.
Insgesamt ein Beratungs- und Überwachungstermin, der von der Behörde als Verwaltungsakt hier, wie meist anderwärts ebenso, sehr korrekt ausgeführt wird. Und den wir im Auftrag unseres Kunden professionell unterstützend und teils moderierend begleitet haben.
Der Kunde ist sehr beruhigt und zufrieden mit dem Ergebnis
Wir sind es auch – insbesondere angesichts der Tatsache, daß der Kunde für uns noch sehr neu, da erst seit wenigen Wochen unter Vertrag ist. Das Thema Arbeitsschutz wurde hier erstmalig organisiert angegangen. Für einen kompletten Neustart ein beachtliches Ergebnis, zu dem wir unseren Kunden ausdrücklich beglückwünschen.
Wer auch immer ggf. diese doppelte Betriebsbesichtigung – Der Unfallversicherungsträger war wenige Tage vorher im Unternehmen, und zeigte sich ebenfalls insgesamt zufrieden mit dem vorgefundenen Gesamt-Bild – angestoßen haben mag, wird keine persönliche Befriedigung aus seiner Aktion ziehen können. Weil es keinen Aufwand gab. Nur ein Commitment zum Arbeitsschutz, das konsequent gelebt und umgesetzt wurde. Unternehmenskulturell und den Stand der Strukturellen Organisation betreffend ein Quantensprung! Wie sehen Sie das?
Wenn bei Ihnen irgend ein Mißstand Schmerzen bereitet, vielleicht schon die Behörde in´s Haus steht, unser Tip: Warten Sie nicht, bis Post mit Fristsetzung zur Mängelbehebung aufschlägt.
