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Gewerbeaufsicht kündigt Besuch an? Warum eine Kontrolle kein Grund zur Panik ist

Neulich bei einem unserer Kunden: Ein offizielles Schreiben liegt auf dem Tisch. Die Gewerbeaufsicht kündigt ihren Besuch an. Fast zeitgleich flattert die Ankündigung des Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft) ins Haus. Beide für den Arbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörden melden sich parallel an – angeblich „purer Zufall“. Ja, ne, is‘ klar…

In der Geschäftsführung bricht im ersten Moment verständlicherweise Hektik aus. Es gab keinen schweren Unfall, keinen offensichtlichen Anlass. War es eine anonyme Anschwärzung durch einen Ex-Mitarbeiter oder die Konkurrenz?

Ganz ehrlich: Vergessen Sie die Ursachenforschung. Den wahren Grund erfahren Sie ohnehin nicht. Betrachten Sie solche Verwaltungsakte nüchtern als das, was sie im Kern sind: behördliche Routine. Die Aufsichtsbehörde macht einfach ihren Job. Und wir machen unseren. Für Sie. Der ursächliche Auslöser ist dabei völlig egal.

Wie reagiert man professionell auf die Ankündigung einer Betriebsbesichtigung durch die Gewerbeaufsicht?

Wenn Behördenvertreter sich anmelden, gilt als oberstes Gebot: Ruhe bewahren und professionell vorbereiten. Wir haben uns für unseren Kunden sofort als Lotse neben das Ruder gestellt, um die Geschäftsführung zu entlasten und zu beruhigen. Sodann alle erforderlichen Dokumente mit unserem Kunden vorzubereiten, und den anstehenden Termin strategisch zu moderieren.

Unsere Sofort-Maßnahmen vor dem Behördentermin:

  • Rechtliche Einordnung: Wir haben den Kunden über die Rahmenbedingungen und Pflichten bei diesem Verwaltungsakt beraten.

  • Sorgfältiges Briefing: Die Geschäftsleitung und die Verantwortlichen wurden auf den Ablauf und die typischen Fragen vorbereitet.

  • Dokumenten-Check: Wir sind die vorhandenen Unterlagen im Arbeitsschutz durchgegangen, haben Lücken geschlossen und die Dokumentation im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten auf Vordermann gebracht.

  • Setting-Gestaltung: Der Rahmen für den Besuch wurde bewusst professionell und kooperativ gestaltet.

Der Tag der Prüfung: Was passiert bei der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde?

Am Tag der Wahrheit heißt es: Abwarten, höflich zuhören und das Ganze als gemeinsamen Lernprozess auf Augenhöhe begreifen. Wer den Kontrolleuren mit Aggressivität oder purer Abwehrhaltung begegnet, hat schon verloren.

Durch unsere professionelle Begleitung verlief das Gespräch und die anschließende Betriebsbesichtigung über zwei Stunden absolut entspannt. Der Beamte verabschiedete sich sichtlich zufrieden.

Trotzdem wird ein Mängelbericht kommen. Machen wir uns nichts vor: Die Behörde wird Punkte finden, großteils Lappalien. Das müssen die auch. Das geht gar nicht anders, schließlich müssen sie ihren Besuch rechtfertigen. Die Prüfer wissen das, wir wissen das, und der Kunde weiß es jetzt auch. So läuft dieses Spiel nun mal.

Wichtig ist, dass die Basis stimmt. Wenn das Fundament steht, führt ein solcher Termin zu einer Rechtskonformität, die das Unternehmen nachhaltig schützt, statt es zu lähmen.

Das Fazit: Wie ein Neustart im Arbeitsschutz zum vollen Erfolg wird

Für unseren Kunden war das Ergebnis ein Meilenstein. Das Unternehmen ist erst seit wenigen Wochen bei uns unter Vertrag; das Thema Arbeitsschutz wurde dort vorher noch nie organisiert angegangen. Für einen kompletten Kaltstart unter Behördendruck ist das ein beachtliches Resultat.

Wer auch immer diese doppelte Prüfung durch Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht initiiert hat, wird sich ärgern. Es gab keinen Skandal, keinen Baustopp und keine saftigen Bußgelder. Stattdessen gab es:

  • Einen entspannten Kunden, der die Rechtsverbindlichkeit seiner Strukturen verstanden hat.

  • Zwei Aufsichtsbehörden, die ein rundum solides Gesamtbild vorgefunden haben.

  • Ein echtes Commitment zum Arbeitsschutz, das ab jetzt im Betrieb gelebt wird.

Strukturell und kulturell war dieser Termin für das Unternehmen kein Risiko, sondern ein echter Quantensprung.

Mein Tipp für Sie: Wenn in Ihrem Betrieb beim Thema Arbeitsschutz ein Missstand Schmerzen bereitet oder die Behörde bereits anklopft: Warten Sie nicht, bis ein offizieller Mängelbericht mit knallharten Fristsetzungen und Bußgelddrohungen auf Ihrem Schreibtisch landet. Agieren Sie lieber im Vorfeld, um dauerhafte Rechtskonformität herzustellen.

Wie sehen Ihre Erfahrungen mit der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft aus? Alles entspannt, oder Zitterpartie? Melden Sie sich direkt für einen unverbindlichen Check.

Markolf Weißhuhn, Fach-Autor und beratender Sicherheitsingenieur bei weißhuhn & collegen arbeitssicherheit-rheinmain.de
Über den Autor

Dipl. Hyd. Markolf Weißhuhn

Der Autor ist Beratender Sicherheitsingenieur und Kulturentwickler, Unternehmerberater und Systemischer Coach und Mentor für Führungskräfte. Als Privatdozent hat er bisher über 2.000 Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte ausgebildet.

Qualifiziert als Geowissenschaftler, Geschäftsführer, Managementberater, Elektromonteur, und Vater.
Er berät Führungskräfte zu Unternehmerhaftung, Risikomanagement, Prävention, Führungsverantwortung und Arbeitsschutz.

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